Für wen kommt ein Hörimplantat in Frage?
Diese Punkte geben nur eine Orientierungshilfe.
- Patienten im Alter von 12 Monaten bis 17 Jahren, die beidseitig an Innenohrhörverlust (Schallempfindungs- oder Sensorineuraler-Hörverlust) leiden und denen eine beidseitige Hörgeräteversorgung keinen oder nur einen geringen Nutzen bringt.
- Patienten im Alter von 18 Jahren und darüber, die beidseitig an postlingualem (nach Spracherwerb)
Schallempfindungshörverlust leiden und mit einer beidseitigen Hörgeräteversorgung nur einen begrenzten Hörgewinn erzielen.
- Prälingual oder perilingual (vor oder während des Spracherwerbs) ertaubte Patienten im Alter von 18 Jahren und darüber, die unter einem hochgradigen sensorineuralen Hörverlust leiden.
Aufgrund des Neugeborenen-Hörscreenings in Deutschland können Hörschädigungen schon innerhalb der ersten Lebensmonate festgestellt werden. Durch die frühe Diagnose können Kinder bereits vor dem Erreichen des ersten Lebensjahres versorgt werden.
Daneben hat sich die Indikation für einseitige Ertaubung weiterentwickelt.
Grundsätzlich trifft im jeweiligen Einzelfall die Klinik gemeinsam mit dem Betroffenen oder den Eltern die Entscheidung, ob ein Hörimplantat eingesetzt wird.